"Und was ist mit ihren Tabletten?" Diese Frage steht fast immer am Anfang, wenn eine Langstreckenreise mit einem älteren Angehörigen geplant wird. Dahinter stecken eigentlich drei Fragen:
1. Darf das alles überhaupt mit ins Flugzeug?
2. Was braucht man an Papieren, damit es am Zoll keinen Ärger gibt?
3. Und wann nimmt meine Mutter die Tablette, wenn in Sydney gerade Mittag ist und in Deutschland Mitternacht?
Lesezeit: 7 Minuten · Stand: Oktober 2026
Dieser Beitrag beantwortet die ersten beiden Fragen so konkret wie möglich. Die dritte beantwortet er bewusst nicht — die gehört in die Hände des Hausarztes, und weiter unten steht, warum das keine Ausrede ist.
Vorweg, damit es keine Missverständnisse gibt: Ich bin weder Ärztin noch Apothekerin. Ich helfe bei der Organisation von Reisen und begleite Menschen dabei. Alles, was hier steht, sind Reise- und Zollinformationen — keine medizinischen Empfehlungen.
Was ins Handgepäck gehört — und warum alles
Die wichtigste Regel ist die einfachste: Die komplette Medikation gehört ins Handgepäck, nicht in den Koffer.
Dafür gibt es drei Gründe, und jeder einzelne reicht aus. Aufgegebenes Gepäck kommt regelmäßig später an als sein Besitzer — bei Umsteigeverbindungen häufiger, als man denkt. Im Frachtraum wird es sehr kalt, was manchen Präparaten nicht bekommt. Und wenn der Anschluss weg ist und aus 12 Stunden Reise plötzlich 32 Stunden werden, muss die Abendtablette erreichbar sein.
Nehmen Sie mehr mit als geplant. Als Faustregel: die Menge für die gesamte Reise plus eine Woche Reserve. Bei einem Besuch über mehrere Monate kommt die Frage der Nachversorgung vor Ort dazu — die klären Sie am besten vorher mit der Krankenkasse und der Familie am Zielort.
Die 100-Milliliter-Regel und ihre Ausnahme
Tabletten, Dragees und Kapseln sind unproblematisch. Für den persönlichen Bedarf gibt es keine generelle Mengenbeschränkung, solange keine Betäubungsmittel im Spiel sind.
Bei flüssigen Arzneimitteln greift zunächst die bekannte Regel: maximal 100 Milliliter pro Behälter, alles zusammen in einem durchsichtigen, verschließbaren Beutel von höchstens einem Liter. Salben und Gele zählen mit.
Die gute Nachricht: Für medizinisch notwendige Flüssigkeiten gibt es eine Ausnahme — sie dürfen auch in größeren Mengen mit. Die Voraussetzung ist ein ärztliches Attest, und das sollten Sie griffbereit haben, nicht unten in der Tasche. Dasselbe gilt für Spritzen, Pens mit Aufsteckkanülen und ähnliches Zubehör: Die gelten an der Sicherheitskontrolle als gefährliche Gegenstände und brauchen immer eine Bescheinigung.
Kühlpflichtige Präparate sind ein Sonderfall. Kühltaschen mit Kühlakkus können selbst unter die Flüssigkeitsregel fallen. Fragen Sie hier vorab bei der Airline nach — die Handhabung unterscheidet sich tatsächlich von Gesellschaft zu Gesellschaft.
Das Attest: Was drinstehen muss
Ein formloser Zettel vom Arzt reicht oft nicht. Brauchbar ist eine Bescheinigung, die auf Englisch ausgestellt ist (oder zweisprachig) und folgendes enthält:
- Name und Geburtsdatum der reisenden Person
- Die Medikamente mit Wirkstoffnamen, nicht nur dem Handelsnamen (s.u. weiter unten erklärt warum)
- Dosierung und Einnahmeschema, z. B. Medikamentenplan
- Die Bestätigung, dass die Medikamente für den persönlichen Bedarf notwendig sind
- Reisedauer
- Stempel und Unterschrift der Praxis
Der Punkt mit dem Wirkstoffnamen ist wichtiger, als er klingt. Deutsche Handelsnamen kennt am Flughafen in Toronto niemand. Der Wirkstoff ist international verständlich — und falls vor Ort etwas nachbesorgt werden muss, ist er die einzige brauchbare Information.
Bitten Sie in der Praxis rechtzeitig darum. Ein englisches Attest ist für viele Hausärzte kein Standardvorgang und braucht manchmal ein paar Tage.
Betäubungsmittel: Hier wird es formal
Starke Schmerzmittel, bestimmte Schlaf- und Beruhigungsmittel und einige Präparate gegen neurologische Erkrankungen fallen unter das Betäubungsmittelgesetz. Dafür gelten eigene Regeln — und zwar unterschiedliche, je nachdem wohin die Reise geht.
Für Reisen innerhalb des Schengen-Raums gibt es ein standardisiertes Formular nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens. Der Arzt füllt es aus, anschließend muss es vom Gesundheitsamt beglaubigt werden. Es gilt für eine Reisedauer von bis zu 30 Tagen.
Für die USA, Kanada und Australien gilt dieses Formular nicht — diese Länder gehören nicht zum Schengen-Raum. Hier braucht es stattdessen eine mehrsprachige ärztliche Bescheinigung mit Wirkstoffen, Dosierung und Reisedauer. Der Zoll weist darauf hin, dass sie formal nicht zwingend vorgeschrieben, aber dringend anzuraten ist. Auch hier empfiehlt sich die Beglaubigung durch das Gesundheitsamt.
Das wird in vielen Ratgebern durcheinandergeworfen, deshalb nochmal deutlich: Das Schengen-Formular ist für Europa. Für Ihre Reise nach Übersee brauchen Sie die andere Variante.
Ein Punkt, den man leicht übersieht: Auch Transitländer haben eigene Vorschriften. Wer über Dubai, Doha oder Singapur fliegt, bewegt sich dort rechtlich im Einreisebereich. Manche Staaten — die Golfstaaten und Singapur sind dafür bekannt — behandeln Substanzen streng, die in Deutschland unauffällig sind. Bei betäubungsmittelhaltigen Präparaten lohnt sich vorab ein Blick auf die Regeln des Umsteigelandes, nicht nur des Ziellandes.
Die Zielländer: Was am Zoll zählt
Australien ist das strengste der drei Länder und verlangt am meisten Sorgfalt. Das Auswärtige Amt formuliert es eindeutig: Medikamente müssen bei der Ankunft deklariert werden, sie gehören ins begleitete Gepäck und in die Originalverpackung, und es muss grundsätzlich eine Verschreibung des behandelnden Arztes in englischer Sprache vorliegen. Ohne spezielle Genehmigung darf ein Dreimonatsbedarf nicht überschritten werden.
Das Ankreuzen auf der Einreisekarte macht vielen Sorge, ist aber der unproblematische Weg: Deklarierte Medikamente mit Bescheinigung sind Routine. Nicht deklarierte Medikamente, die gefunden werden, sind es nicht.
USA und Kanada handhaben es weniger formal, die Grundregeln sind aber dieselben: Originalverpackung mit lesbarem Etikett, englischsprachige Bescheinigung, Mengen im Rahmen des persönlichen Bedarfs. Bei betäubungsmittelhaltigen Präparaten gelten auch hier besondere Anforderungen.
Für alle drei Länder gilt: Lassen Sie die Tabletten in der Originalschachtel. Die praktische Wochenbox ist zu Hause großartig und am Zoll ein Problem — lose Tabletten ohne Beschriftung kann niemand zuordnen. Wer eine Wochenbox braucht, nimmt sie zusätzlich mit und befüllt sie unterwegs aus den Originalpackungen.
Und noch etwas, das regelmäßig überrascht: Ein in Deutschland rezeptfreies Mittel kann anderswo verschreibungspflichtig oder verboten sein. Das betrifft vor allem bestimmte Erkältungs-, Schlaf- und Schmerzmittel. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie in der Apotheke nach dem Wirkstoff — nicht nach dem Produktnamen.
Und ein gutgemeinter Hinweis: Nicht verschreibungspflichtige Erkältungs-, Schlaf- und Schmerzmittel gibt es normalerweise im Zielland — falls Bedarf entsteht.
Die Zeitverschiebung: Warum hier kein Plan im Internet steht
Jetzt zum schwierigsten Teil. Nach Sydney sind es acht bis zehn Stunden Verschiebung, nach Toronto sechs, nach Los Angeles neun. Ein Medikamentenplan, der auf acht Uhr morgens ausgelegt ist, läuft nach der Ankunft gegen die Uhr.
Dazu kursieren im Netz Umrechnungstabellen. Ich veröffentliche hier bewusst keine, und das hat einen Grund: Die Antwort hängt vom einzelnen Präparat ab, nicht von der Stundenzahl.
Was sich allgemein sagen lässt:
Bei einer Verschiebung von bis zu etwa zwei Stunden ist bei den meisten Dauermedikamenten keine Anpassung nötig. Darüber hinaus wird es relevant, und dann kommt es darauf an, worum es geht. Manche Wirkstoffe haben eine lange Wirkdauer und sind zeitlich unempfindlich. Andere haben ein enges Zeitfenster — in der Fachliteratur werden besonders Insulin, Kortisonpräparate und hormonelle Präparate als Gruppen genannt, bei denen der Einnahmezeitpunkt genau geplant werden muss.
Das Grundprinzip, an dem sich die Fachliteratur orientiert: Nicht die Gesamtmenge ändern, sondern die Abstände an den verlängerten oder verkürzten Tag anpassen. Ein Flug nach Westen macht den Tag länger, ein Flug nach Osten kürzer — entsprechend verschiebt sich der Rhythmus. Und: Ein etwas längerer Abstand zwischen zwei Einnahmen ist in der Regel das kleinere Problem als ein zu kurzer.
Was daraus folgt, ist eine Aufgabe und kein Rätsel: Gehen Sie mit der kompletten Medikamentenliste und den Flugzeiten zum Hausarzt oder in die Apotheke und lassen Sie sich einen schriftlichen Einnahmeplan für die Reisetage geben. Mit konkreten Uhrzeiten. Nicht „morgens und abends", sondern „15:30 Uhr deutscher Zeit, das ist an Bord 23:30 Uhr Ortszeit Sydney".
Das dauert in der Praxis zehn Minuten und ist die mit Abstand lohnendste Vorbereitung der ganzen Reise. Planen Sie diesen Termin mit ein — zusammen mit dem Attest lässt sich beides in einem Besuch erledigen.
Ein praktischer Hinweis für unterwegs, den auch die Fachliteratur gibt: Stellen Sie die Uhr erst am Zielort um, nicht beim Einsteigen. Solange der Plan nach deutscher Zeit läuft, ist die deutsche Zeit die Orientierung. Eine zweite Zeitzone lässt sich auf jedem Handy zusätzlich anzeigen — so sieht man beides nebeneinander und verrechnet sich nicht.
Die drei Stellen, an denen es trotzdem schiefgeht
Die Vorbereitung kann perfekt sein, und unterwegs passiert es trotzdem. Drei Situationen sind beispielhaft hier genannt, weil sie besonders tückisch sind — und keine davon steht in den offiziellen Hinweisen.
Der verpasste Anschluss. Aus einer geplanten Reise von 22 Stunden werden 34 Stunden. Der sorgfältig erstellte Plan endet beim ursprünglich geplanten Ankunftszeitpunkt — und was dann? Bitten Sie den Arzt, diesen Fall mitzudenken: Was gilt, wenn sich alles um zwölf Stunden verschiebt?
Der Schlaf an Bord. Wer auf einem Nachtflug endlich eingeschlafen ist, wird ungern geweckt. Bei einem zeitunkritischen Präparat ist das in Ordnung. Bei einem zeitkritischen nicht. Diese Unterscheidung muss vorher klar sein — und am besten nicht nur im Kopf der reisenden Person.
Die Ankunft. Nach einem Langstreckenflug ist man erschöpft, die Familie ist aufgeregt, alle reden durcheinander. Genau in dieser Situation wird die Abendmedikation vergessen. Deshalb gehört der Medikamentenplan nicht nur ins Handgepäck, sondern auch als Foto aufs Handy der reisenden Person und der abholenden Familie.
Checkliste für die Vorbereitung
Diese Checkliste als PDF zum Ausdrucken
Eine Seite, nach Phasen sortiert: was beim Arzt zu klären ist, was beim Packen zählt und was unterwegs ansteht. → Checkliste herunterladen (PDF, 1 Seite)
- Komplette Medikation ins Handgepäck, nichts in den Koffer
- Reisemenge plus eine Woche Reserve einplanen
- Rezepte rechtzeitig beim Arzt besorgen, Vorrat auffüllen lassen
- Alles in der Originalverpackung belassen
- Englischsprachiges Attest mit Wirkstoffnamen, Dosierung und Reisedauer
- Bei Betäubungsmitteln: mehrsprachige Bescheinigung, Beglaubigung durch das Gesundheitsamt
- Vorschriften des Transitlandes prüfen, nicht nur des Ziellandes
- Bei Flüssigkeiten über 100 ml und bei Spritzen: Attest griffbereit, nicht im Gepäck vergraben
- Schriftlichen Einnahmeplan für die Reisetage vom Arzt erstellen lassen, mit Uhrzeiten
- Den Fall „Flug verspätet sich um zwölf Stunden" mitbesprechen
- Für Australien: Deklaration auf der Einreisekarte vorbereiten
- Medikamentenplan/ Einnahmeplan als Foto an die Familie am Zielort schicken und auf das Handy der reisenden Person
- Wochenbox nur zusätzlich mitnehmen, unterwegs aus Originalpackungen befüllen
Und wenn das alles zu viel wird?
Wenn Sie diese Liste gelesen haben und denken: Das kriegt sie allein nicht hin, und ich sitze 16.000 Kilometer weit weg — dann ist das keine unvernünftige Einschätzung. Es sind viele Einzelteile, und die meisten davon müssen vor der Reise erledigt sein, nicht währenddessen.
Ich bin Bettina und begleite ältere Menschen auf Langstreckenreisen zwischen Deutschland und den USA, Kanada und Australien. Die Abstimmung des Medikamentenplans mit den Angehörigen gehört zu meiner Vorbereitung dazu — nicht als medizinische Beratung, sondern als Organisation: dass die Papiere rechtzeitig da sind, dass der Plan unterwegs eingehalten wird, und dass jemand mitdenkt, wenn der Anschlussflug ausfällt.
Was das kostet, können Sie im Preisrechner unverbindlich durchrechnen. Und wenn Sie nur sortieren wollen, was in Ihrem Fall überhaupt nötig ist: Rufen Sie an. Das Erstgespräch kostet nichts.
Häufige Fragen
Quellen
- Auswärtiges Amt — Australien: Reise- und Sicherheitshinweise
- BfArM, Bundesopiumstelle — Reisen mit Betäubungsmitteln
- BfArM — Formular nach Artikel 75 Schengener Durchführungsübereinkommen
- Zoll online — Arzneimittel und Betäubungsmittel im Reiseverkehr
- AOK — Reisen mit Medikamenten: Was darf im Flugzeug ins Handgepäck?
- ADAC — Einreise nach Australien: Visum und wichtige Bestimmungen
- ARS MEDICI 14/2021 — Dosierung ohne Jetlag: Medikamenteneinnahme bei Reisen mit Zeitverschiebung (PDF)
Weiterführend für Australien:
Alle Angaben nach bestem Wissen, Stand Oktober 2026, ohne Gewähr. Dieser Beitrag ersetzt keine ärztliche oder apothekerliche Beratung. Einfuhr- und Zollbestimmungen ändern sich — bitte prüfen Sie die Regelungen vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft und den Behörden des Ziel- und Transitlandes.